Gefahrstofflager depot mit dach für 2 x 200 l fässer
L: 1500, B: 850, H: 2110 (mm)|Artikelnummer: 48-3412
Richtlinie zur Lagerung und Zwischenlagerung von Auffangwannen im Hinblick auf Brandschutz, Arbeitsschutz und Umweltschutz nach PGS 15 (Schriftenreihe Gefahrstoffe):
Ein Lager muss so gebaut sein, dass ausgelaufene oder verschüttete Flüssigkeit gefährlich ist in einem Behälter gesammelt. Dazu muss der Sammelbehälter ein Fassungsvermögen von mindestens 110 % des größten Pakets haben. Wenn jedoch 10 % des Gesamtinhalts der Packstücke mehr als 110 % des Inhalts des größten Packstücks ausmachen, muss die Sammelkapazität 10 % des Gesamtinhalts der Packstücke zusammen betragen. Der Auffangbehälter muss gegenüber den gelagerten Flüssigkeiten ausreichend beständig sein.
Die Auffangkapazität gilt nur für Flüssigkeiten. Leere, ungereinigte Verpackungen zählen nicht. Die Sammeleinrichtung kann auch in einem Speicher realisiert werden. Die Wahl des Standortes für die Sammeleinrichtung kann von den gelagerten gefährlichen Flüssigkeiten abhängen. Kruizinga.nl haftet nicht für die Art der Nutzung!
Bitte beachten! Jegliche Form der Veränderung ist nicht erlaubt. Ist dies der Fall, erlöschen alle Regelungen.